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Kurz erklärt: Die wichtigsten Versicherungen für Mieter

Welche beiden Versicherungen Sie als Mieter unbedingt abschließen sollten und warum – das ist Thema dieses Beitrags.

Versicherungen gibt es viele. Wir möchten Ihnen als Mieter vor allem zwei wichtige Versicherungen vorstellen, auf die Sie nicht verzichten sollten:

  • eine private Haftpflichtversicherung
  • eine Hausratversicherung

Als Ihre Wohnungsgenossenschaft ist es uns wichtig, dass Sie im Schadenfall ausreichend geschützt sind. Bei wem Sie welche Versicherung abschließen, ist natürlich Ihre private Sache – Anbieter gibt es viele und die Verbraucherzentralen informieren dazu ausführlich im Internet.


Nummer 1: Die Privathaftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt: wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Das betrifft nicht nur kleine Bagatellschäden wie den klassischen Rotweinfleck auf dem Teppich, sondern auch schwere Unfälle oder gar zerstörte Wohnungseinrichtungen oder Gebäude. Die Schäden können dabei so groß sein, dass schnell Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Daher raten Verbraucherzentralen – und auch wir als Ihre Wohnungsgenossenschaft – zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

  • Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Erhebt jemand gegen Sie Ansprüche, prüft Ihre Haftpflichtversicherung erst einmal, ob diese Schadenersatzansprüche tatsächlich gerechtfertigt sind. Das ist ein wichtiger Teil Ihres Versicherungsschutzes.

Stellt Ihr Versicherer fest, dass die Forderungen gegen Sie berechtigt sind, dann wird er den Schaden bezahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen dafür vorliegt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Schaden absichtlich verursacht haben.

Denkbar ist, dass bei Sachschäden die Reparaturkosten gezahlt werden. Bei Totalschäden wird der Zeitwert der zerstörten Sache ersetzt. Damit ist der Wert gemeint, der zur Anschaffung eines gleichwertigen Gutes – eben unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung des Gegenstandes – aufzubringen wäre. Kommt es zur schlimmsten Art von Schäden, den Personenschäden, kann die Haftpflichtversicherung u.a. die Kosten der Heilbehandlung, Schmerzensgeld und einen Ausgleich für bleibende Schäden (zum Beispiel Rente) begleichen.

  • Welche Schäden könnten Sie als Mieter verursachen?

Teure Schäden durch fehlerhafte angeschlossene Waschmaschinen. Keine Absicht – kann aber trotzdem passieren.
(Bild: moerschy / pixabay)

Wir wollen hier keine Ängste schüren. Aber denkbar sind viele Schäden, die unabsichtlich im Alltag entstehen können. Der Klassiker ist der Fußball, der die Fensterscheibe zerstört. Immer mal wieder verursachen auch von Mietern unsachgemäß angeschlossene Waschmaschinen große Schäden durch auslaufendes Wasser – am Gebäude und am Inventar der Nachbarn in den darunter liegenden Wohnungen.

Oder – was häufig nicht bedacht wird – der verlorene Haustürschlüssel, der schlimmstenfalls eine komplette neue Schließanlage für das Haus notwendig macht. Auch hier lauern hohe Kosten, die auf den Mieter zukommen können.

Keine Absicht – kann aber trotzdem passieren.

Gut, wenn in solchen Fällen eine eigene Haftpflichtversicherung die finanziellen Schäden abwickelt.

  • Welchen Versicherungsumfang benötige ich?

Wichtig zu wissen: der Versicherer zahlt in den Fällen nur bis zur sog. Deckungssumme. Man muss also darauf achten, sich in ausreichender Höhe abzusichern. Das ist wiederum sehr von den persönlichen Umständen abhängig – wie zum Beispiel ob Sie alleinstehend sind oder eine Familie haben, die Sie mitversichern möchten.

Weitere Informationen zum Thema bieten zum Beispiel die unabhängigen Vebraucherzentralen.

Unsere dringende Empfehlung: sichern Sie sich durch eine private Haftpflichtversicherung ab – damit Sie im Falle eines Falles von Ihnen verursachte Schäden – z.B. an der Wohnung oder am Eigentum Dritter – ersetzen können.


Nummer 2: Die Hausratversicherung

Um sich gut zu schützen, ist eine zweite Versicherung neben der Haftpflichtversicherung sehr wichtig – die Hausratversicherung.

  • Was leistet die Hausratversicherung?

Während Schäden Dritter durch eine Haftpflichtversicherung übernommen werden, bleibt im Schadensfall unter Umständen immer noch die Frage, wer Ihnen hilft, wenn auch Sie Schäden an Ihrem Eigentum davontragen.

Die eigene Hausratversicherung kann in diesem Fall – je nach vereinbartem Leistungsumfang – die Schäden zum Wiederbeschaffungswert ersetzen.

Häufig unterschätzen Mieter, welchen Wert der gesamte Hausrat hat, den sie in ihrer Wohnung haben. Stellen Sie sich vor, Sie müssten nach einem Totalschaden (zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand) alles – wirklich alles – ersetzen. Vom kleinsten Eierlöffel bis hin zum teuren Fernsehgerät. Hier schützt Sie eine Hausratversicherung.

Die klassische Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren, wie z.B. Sturm, Hagel oder Blitzschlag.

  • Wichtig: Versicherungssumme beachten!

Oft unterschätzt: der Wert des kompletten eigenen Hausrates – im Laufe der Zeit kommen große Summen zusammen.
(Bild: Frauke Feind / pixabay)

Man sollte darauf achten, eine Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) zu vereinbaren, die den gesamte Hausrat abdeckt. Da dieser sich im Laufe der Zeit verändert, bieten Versicherungen Regelungen an, die eine sog. Unterversicherung vermeiden – das heisst den unangenehmen Fall, dass Sie erst im Schadensfall feststellen, dass die vereinbarte Versicherungssumme doch zu niedrig angesetzt war.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) ersetzt.

Weitere Informationen zum Thema bieten zum Beispiel die unabhängigen Vebraucherzentralen.

Unsere dringende Empfehlung: schließen Sie eine Hausratversicherung ab – damit Sie im Falle eines Falles abgesichert sind.

Weitere nützliche Tipps für Mieter finden Sie hier.

Bild Titel: Michael Schwarzenberger / pixabay

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