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Sicher wohnen: Keller­­nieder­­gänge müssen regel­mäßig durch die Mieter gereinigt werden

Es muss noch nicht einmal ein Starkregen sein: sind die Kellerniedergänge voller Laub und Schmutz, dann kann das Regenwasser nicht durch die Gullys abfließen. Dann dringt ganz schnell Wasser in die Kellerräume ein und gefährdet dort abgestelltes Hab und Gut.

Leider ist in den letzten Wochen vermehrt aufgetreten, dass die Niedergänge komplett verschmutzt und voller Laub sind. Hier drohen Schäden am Gebäude und am Eigentum der Mieter.

In der Hausordnung des Bauverein Leer ist festgelegt, dass die Reinigung der Kellerniedergänge durch die Mieter zu erfolgen hat. Der Bauverein appelliert daher an die Mieterinnen und Mieter – sollte die Reinigung noch nicht erfolgt sein – die Niedergänge zu reinigen. Anderenfalls drohen Schäden am Gebäude und am Eigentum der Mieter.

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