Kurz erklärt: Fragen und Antworten zum dritten Pflichtanteil
Die Mitgliederversammlung des Bauverein Leer eG hat am 13.06.2024 eine Satzungsänderung verabschiedet, die die Einführung eines weiteren Pflichtanteils vorsieht. Wir haben hier Antworten auf die häufigsten Fragen zu dieser Änderung gesammelt.
Was ist ein Pflichtanteil?
Der Bauverein Leer eG ist eine Genossenschaft. Mitglieder erwerben beim Eintritt in die Genossenschaft einen Geschäftsanteil. Das ist ein sog. Pfichtanteil. Mitglieder, die Wohnraum der Genossenschaft nutzen, sind zum Erwerb eines weiteren Pflichtanteils verpflichtet.
Welche Bedeutung haben die Pflichtanteile für die Genossenschaft?
Kündigt ein Mieter wird das Geschäftsguthaben als sog. Auseinandersetzungsguthaben ermittelt und dem Mieter ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses und der Dividendenregelung für das Jahr, in dem die Kündigung eingegangen ist. Die Mitgliederversammlung findet im Monat Juni statt. Bestehen aber nach Rückgabe der Wohnung noch Forderungen des Bauvereins gegen den Mieter, ist der Bauverein berechtigt, die ihr gegen das ausgeschiedene Mitglied zustehenden fälligen Forderungen gegen das Auseinandersetzungsguthaben aufzurechnen. Dadurch erfüllen die Pflichtanteile für die Genossenschaft eine Funktion, die vergleichbar ist mit einer Mietkaution, wie Sie bei Mietverträgen üblich ist.
Ein weiterer wichtiger Effekt: Da die eingezahlten Geschäftsguthaben zum Eigenkapital der Genossenschaft zählen, stärkt jeder eingezahlte Euro die Wirtschaftskraft und Handlungsfähigkeit des Bauverein Leer eG. Das ist das Prinzip, das eine Genossenschaft so stark macht – gemeinsam das schaffen, was man alleine nicht schafft.
Wieviele Pflichtanteile mussten Mieter bisher erwerben?
Seit 1991 besteht die Regelung, dass ein Mieter zwei Geschäftsanteile zu erwerben hat. Die Regelung ist also mehr als 30 Jahre alt.
Welchen Wert hat ein Geschäftsanteil?
Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 300,- EUR.
Reichen zwei Pflichtanteile, die einen Wert von 600,- EUR haben, nicht aus?
Die Kosten für Reparaturen oder Reinungs- und Räumungsarbeiten sind in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen. Die Pflichtanteile reichen schon lange nicht mehr als, um die Forderungen des Bauverein gegenüber Mietern, die ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag am Ende des MIetverhältnisses nicht nachkommen, auszugleichen. Der Genossenschaft – und damit der Gemeinschaft aller Mitglieder – entstehen dadurch seit Jahren Verluste.
Wie ist das mit dem dritten Pflichtanteil, wenn zwei Mitglieder gemeinsam eine Wohnung bewohnen?
Sind zwei Mitglieder Mieter eine Wohnung, wie z.B. bei Eheleuten, reicht es aus, wenn einer der beiden einen weiteren Pflichtanteil erwirbt. Es müssen als nicht beide einen weiteren Pflichtanteil erwerben.
Wann muss der dritte Pflichtanteil mit einem Wert von 300,- EUR erworben werden?
Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Die Satzungsänderung wurde am 13. Juni 2024 beschlossen. Im nächsten Schritt muss der Vorstand die Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eintragen lassen. Erst mit der erfolgten Eintragung wird die Satzungsänderung rechtswirksam. Danach wird der Bauverein die betreffenden MItglieder – also die Mieterinnen und Mieter – anschreiben und mit allen notwendigen Infos versorgen. Der Bauverein wird dazu hier auf seiner Internetseite informieren, sobald die Termine feststehen.
Kann ich den Pflichtanteil auch in Raten einzahlen?
Ja, die Satzungsänderung wurde so gestaltet, dass auf den Pflichtanteil erst einmal 100,- EUR einzuzahlen sind und dann monatliche Raten von 50,- EUR. Der Vorstand des Bauverein wird mit Mietern, die finanzielle Probleme mit der Einzahlung haben, gemeinsam eine Lösung finden.
Kann ich auch mehr als drei Anteile erwerben?
Ja. Auf der Mitgliederversammlung haben Vorstand und Aufsichtsrat des Bauverein Leer betont, dass durch die höhere Dividende zusätzliches Geschäftsguthaben eingeworben werden soll. Die eingezahlten Geschäftsguthaben helfen, die Ausgaben für die Erhaltung des Gebäudebestandes und den Nebau dringend benötigten Wohnraums zu stemmen. Bis zu 50. Geschäftsanteile im Wert von 15.000,- EUR können pro Mitglied erworben werden.
Ich bin Mieter. Sollte ich bereits jetzt einen weiteren Geschäftsanteil erwerben?
Das ist, solange die Satzungsänderung noch nicht rechtswirksam ist, noch nicht notwendig. Der Bauverein meldet sich dazu noch schriftlich bei allen betroffenen Mitgliedern. Es steht aber den Mitgliedern frei, weitere Geschäftsanteile zu erwerben. Diese Geschäftsguthaben unterstützen den Bauverein bei der Erfüllung seines Auftrages, guten, sicheren und sozial verantworbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Werden die Geschäftsanteile verzinst?
Ja, auch wenn es sich genauer gesagt nicht um Zinsen sondern eine Dividende handelt. Es werden also Anteile am Gewinn an die Anteilseigner ausgezahlt. Die Höhe der Dividende wird auf der Mitgliederversammlung beschlossen und regelt die Dividendenzahlung auf das Geschäftsguthaben, das am 01. Januar des Vorjahres beim Bauverein eingezahlt war.
Wie hoch ist die Dividende?
Die Mitgliederversammlung hat im Juni 2024 folgende Dividendenregelung beschlossen
- auf den 1. – 2. Geschäftsanteil werden 4% Dividende gezahlt
- auf den 3. – 50. Geschäftsanteil werden 3,5%
- ab dem 51. Geschäftsanteil werden 0,1% gezahlt
Vorstand und Aufsichtsrat möchten auf diesem Wege Mitglieder einladen, mit einem Betrag von bis zu 15.000,- EUR (50 Anteile á 300,- EUR) das Eigenkapital der Genossenschaft zu erhöhen und damit den Bauverein zu unterstützen, seinen Satzungsauftrag umzusetzen: guten, sicheren und sozialverantwortbaren Wohnraum für seine Mitglieder zu schaffen.
Ich habe noch Fragen dazu, an wen kann ich mich wenden?
Zur Mitgliederverwaltung beantwortet Herr Holger Schlachter (Tel. 0491-9277635 – Mail: holger.schlachter@bauverein-leer.de) Ihre Fragen gerne.
Stellt des Jahresabschluss fest und beschließt die Höhe der jährlichen Dividende: die Mitgliederversammlung des Bauverein Leer eG, die immer im Juni in Leer zusammen kommt.
Bild: Bauverein Leer eG
Bauverein, Dividende, Kurz erklärt, Mitgliederversammlung, Pflichtanteil, Wir über uns