Kabelfernsehen: Was sich ab Juli 2024 für Bauverein-Mieter ändert
Neue Vereinbarung zwischen Vodafone und Bauverein Leer eG
Ab dem 1. Juli 2024 wird aufgrund gesetzlicher Änderungen der Bezug von Kabelfernsehen über den Bauverein Leer eG nicht mehr möglich sein, da die sog. Umlagefähigkeit wegfällt. Hintergrund ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Das bedeutet: Wer weiterhin Kabelfernsehen in seiner Wohnung nutzen will, der muss für sich einen eigenen Vertrag mit Vodafone abschließen. Aber keine Angst: der Bauverein Leer hat für seine Mieter eine Rahmenvereinbarung mit Vodafone schließen können, damit Sie auch zukünftig das Breitbandkabel nutzen können.
„Was passiert nun als nächstes?“
In den nächsten Monaten wird in den Gebäuden das Netzwerk für Kabel-TV modernisiert. Nach der Modernisierung wird es für Bauverein-Mieter technisch möglich sein, neben dem Kabelfernsehen über das Breitbandkabel weitere Internetdienstleistungen zubeziehen. Voraussetzung ist, dass die Mieter entsprechende Verträge direkt mit Vodafone abschließen. Bis zur Modernisierung werden die vorhandenen Anschlüsse weiter versorgt und nicht abgeschaltet.
„Werden Kabel-TV-Anschlüsse am 01.07.2024 abgeschaltet?“
Nein. Bis zur Modernisierung der Kabelnetzes in Ihren Gebäuden bleibt erst einmal alles beim Alten. Allerdings: wollen Sie nach dem Umbau der Netze weiter Kabel-TV beziehen, müssen Sie bis dahin einen eigenen Vertrag mit Vodafone abschließen. Der Vertrag über Ihren Vermieter endet am 01.07.2024.
„Was passiert, wenn ich nichts unternehme?“
Erst einmal nichts. Vodafone wird Sie in den nächsten Monaten mit Informationen zu den neuen Angeboten versorgen. Sie können sich in aller Ruhe informieren und beraten. Allerdings: sollten Sie bis zum Umbau des Kabelnetzes in Ihrem Hauseingang noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie damit rechnen, dass Vodafone den Anschluss für Ihre Wohnung abschaltet.
„Ich möchte statt Kabel-TV zukünftig Sat-TV nutzen. Geht das?“
Klare Antwort: nein. Die Installation von Satelliten-Schüsseln durch Mieter an den Gebäuden des Bauverein Leer ist nicht gestattet.
„Wenn ich statt Kabel-TV nur noch über das Internet Fernsehprogramme online (also per Streaming) schauen möchte, ist das in meiner Wohnung möglich?“
Ja, ist aber abhängig von der Bandbreite Ihres Internetanschlusses. Technisch denkbar sind Internetzugänge über
- das Telefonkabel
- das Breitbandkabel von Vodafone (sobald das Netzwerk in Ihrem Haus modernisiert ist)
- oder per Glasfaser (sobald Ihre Wohnung an das Netz von Glasfaser Nord-West angeschlossen ist).
Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Telefonanbieter, bei Vodafone (Tel. 0491-9604909) oder bei den Partnern von Glasfaser Nordwest, z. B. EWEtel und Telekom.
„Verringert der Bauverein meine Betriebskostenvorauszahlung ab 01.07.2024? Schließlich fällt ja die Umlagefähigkeit für das Kabelfernsehen weg.„
Der Arbeitsaufwand, alle betroffenen Vorauszahlungen ab 01.07.2024 um den relativ niedrigen Betrag zu korrigieren, ist so groß, dass der Vorstand sich entschlossen hat, diese nicht anzupassen. Dadurch könnte sich auf dem Mietkonto im Jahr 2024 ein kleines Guthaben aufbauen. Mit der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2024, die Ihnen ja im Jahr 2025 zugeht, wird dieses Guthaben dann mit den Forderungen aus den Betriebskosten verrechnet.
„Ich habe Fragen zum Kabelfernsehen. Wer kann mich beraten? Was kann ich tun?“
Vodafone ist dafür der richtige Ansprechpartner und arbeitet mit der Firma Phone-Point zusammen. Sie erreichen die dortigen Beratern …
… in Leer:
Phone-Point
Bahnhofsring 22
26789 Leer
Tel. 0491-9604909 (mo – fr 10-18 Uhr)
… in Weener:
Phone-Point
Poststr. 1
26826 Weener
Tel. 04951-9499868 (mo – fr 10-18 Uhr)
… in Rhauderfehn:
Phone-Point
Hagiusring 1
26817 Rhauderfehn
Tel. 04952-8909966 (mo – fr 10-18 Uhr)
… in Barßel:
Phone-Point
Am Krumme Kamp 7
26676 Barßel
Tel. 04499-9356192 (mo – fr 10-18 Uhr)
Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Vodafone-Produkten direkt an diese Ansprechpartner und sehen Sie von Anrufen beim Bauverein ab. Wir können zu den Produkten des Anbieters keine Beratung leisten.
Bild: pixabay
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