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Heizkosten: Ohne Email-Adresse wird es teurer

Die neue Heizkostenverordnung ist in Kraft getreten. Lesen Sie hier, wie Sie ab 2023 mit einer Email-Adresse Ihre Betriebskosten senken können, wenn Sie Wärme und Warmwasser über den Bauverein beziehen.

Die neue Heizkostenverordnung, die zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, verpflichtet Vermieter, die Mieterinnen und Mieter, die Wärme und Warmwasser über ihren Vermieter beziehen, jeden Monat über ihren Verbrauch aufzuklären, sofern fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. In den nächsten Monaten werden neue Wärmemengen- und Wasserzähler und neue Heizkostenverteiler montiert. Der Bauverein Leer wird zukünftig mit der Firma Techem zusammenarbeiten. Bei der Vergabe des Auftrages ist es dem Bauverein gelungen, eine preisgünstigere Lösung zu verhandeln, die technisch auf dem neuesten Stand ist. Ein weiterer großer Vorteil der Umstellung für Sie: keine Preissteigerung und noch günstigere Tarife als vorher. Somit für Sie ein echter Gewinn, der sich in Ihrem Geldbeutel bemerkbar macht.

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt. Und wir verraten Ihnen, wie Sie mit einer E-Mail-Adresse ab 2023 Ihre Betriebskosten sogar noch senken können.

Warum ist eine Umrüstung notwendig? Unsere Zähler sind doch noch gar nicht so alt?

Die neue Heizkostenverordnung schreibt vor, dass die Energieverbräuche mittels fernauslesbarer Geräte ermittelt werden. Dazu ist eine Umsrüstung der Messtechnik notwendig, damit die Verbrauchsdaten per Funk an unseren Messdienstleister Techem übertragen werden können, ohne, dass die Messergebnisse mit hohem Personalaufwand vor Ort ausgelesen werden müssen.

Trage ich als Mieter die Kosten der Umrüstung?

Nein, die technische Umrüstung und deren Kosten sind Sache des Vermieters.

Wann erfolgt die Umrüstung?

Ab Juni 2022 werden nach und nach – immer „hauseingangsweise“ – die Wohnungen und Gebäude umgerüstet. Wir werden Sie mittels Aushang über die Arbeiten informieren. Die Mitarbeiter der Firma Techem werden sich entsprechend ausweisen. Die Arbeiten sollten ursprünglich Anfang Januar 2023 beendet sein, verzögern sich allerdings noch bis März/April.

Wozu dient die Funkübertragung der Verbrauchswerte?

Vermieter müssen, sobald funkfernauslesbare Zähler installiert sind, ihren Mietern die Verbrauchszahlen (die sogenannte „unterjährige Verbrauchsinformation“ – auch „uVI“ genannt) unaufgefordert mitteilen, wenn die Mieter ihre Wärme und Warmwasser über den Vermieter beziehen. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor. Damit das möglichst kostengünstig funktioniert, ist die Fernauslesbarkeit per Funk wichtig.

Erhalten alle Mieter die Verbrauchsdaten (uVI) vom Bauverein?

Nein. Betroffen sind nur die Mieter, die Wärme oder Warmwasser über den Bauverein beziehen. Mieter, die ihre Wohnung mit einer Gas-Therme und einem Vertrag direkt bei einem Energieversorger heizen, sind z.B. nicht betroffen und brauchen ihre Mailadresse auch nicht anzugeben.

Wie teilt der Bauverein mir meine Verbrauchswerte mit?

Idealerweise können wir Ihnen die Verbrauchswerte (uVI) per E-Mail senden. Wenn wir keine E-Mail-Adresse haben, müssen wir Ihnen die Informationen jeden Monat per Brief senden. Dazu sind wir als Ihr Vermieter verpflichtet.

Wann startet der Bauverein mit dem Versand der Verbrauchsdaten (uVI)?

Sobald die letzten Arbeiten an der Messtechnik in den Gebäuden beendet ist und die Fernauslesbarkeit aktiviert werden kann. Das sollte ab 01.01.2023 der Fall sein, aufgrund von Verzögerungen bei den Umrüstarbeiten wird sich die Fertigstellung auf März/April verschieben. Wenn Sie Ihre Mail-Adresse registriert haben, erhalten Sie die Email mit der „uVI“ automatisch, sobald es los geht.

Wer bezahlt den Aufwand für die Mitteilung der Verbrauchswerte?

Die Kosten für den Versand der Verbrauchswerte legt der Vermieter auf den Mieter um – so sieht die Heizkostenverordnung es vor. Wir wollen die Kosten für Sie – und auch für uns – niedrig halten. Und dabei spielt Ihre E-Mail-Adresse eine wichtige Rolle. Allerdings sind davon nur die Mieter betroffen, die Wärme und Warmwasser über den Bauverein beziehen.

Wie kann ich die Kosten für die monatlichen Verbrauchinfos möglichst niedrig halten?

Jetzt kommen Sie als Mieter ins Spiel. Wenn Sie Wärme und Warmwasser über den Bauverein beziehen, teilen Sie uns bitte möglichst kurzfristig eine E-Mail-Adresse mit, an die wir die monatlichen Verbrauchsdaten senden können. Damit können wir als Ihr Vermieter Ihnen die Daten gratis zur Verfügung stellen. Das geht ganz einfach hier online.

Wenn ich die Infos gar nicht haben will, kann ich den Versand der Verbrauchsdaten auch ablehnen?

Im Prinzip: Ja.
Aber das ändert leider nichts daran, dass der Bauverein Ihnen die Daten trotzdem liefern muss. Es handelt sich um eine sogenannte „Bringschuld“. Was Sie als Mieter mit der Information machen, ist Ihnen überlassen. Und die Kosten müssen Sie leider auch tragen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Unser Fazit:

Lassen Sie uns gemeinsam den Aufwand und die Kosten niedrig halten und teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit. Das können Sie am einfachsten hier über das Online-Formular.

Titelbild: ri / pixabay

Frau Anja Wurps, Vorsitzende Mieterbund Leer e. V., empfiehlt: „Teilen Sie Ihren Vermietern Ihre E-Mail-Adresse möglichst kurzfristig mit. Damit lassen sich Kosten senken – und der Umwelt tut man mit der Vermeidung der vielen Briefsendungen auch etwas Gutes.“

Foto: DMB Leer

Bauverein, Betriebskosten, Heizkosten, Nebenkosten, Verbrauchsinformationen