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Bauverein: Erhöhung der Anzahl der Pflicht­anteile

Auf der Mitgliederversammlung des Bauverein Leer eG am 22.06.2023 steht eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung. Wir informieren Sie hier, warum die Anzahl der Pflichtanteile geändert werden soll.

Der Bauverein Leer eG ist eine Genossenschaft, die mittlerweile auf eine 110-jährige Geschichte zurückblicken kann. Wer als Mieter eine der 1.675 Wohnungen bezieht, muss laut Satzung weitere Geschäftsanteile erwerben – die so erworbenen Anteil gelten als sogenannte Pflichtanteile. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 300,- EUR. Alle erworbenen Anteile bilden gemeinsam das Geschäfsguthaben des Mieters. Die Genossenschaft ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietverhältnis mit dem Geschäftsguthaben zu verrechnen. Dadurch erfüllen die Pflichtanteile eine Funktion, die einer Mietkaution ähnlich ist. Die geltende Regelung zur Anzahl der Pflichtanteile stammt aus dem Jahre 1991. Aus Sicht des Vorstandes ist eine Anpassung der Anzahl der Pflichtanteile für Mieter von derzeit zwei Anteile auf drei Anteile angesichts der in den letzten 32 Jahren gestiegenen Mieten und Preise notwendig.

Der Vorstand weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei den Pflichtanteilen um Geschäftsguthaben handelt, dass nach Ende des Mietverhältnisses als sog. Auseinandersetzungsguthaben dem Mieter zurückgezahlt wird. Auch wird auf die Pflichtanteile in der Regel eine jährliche Dividende ausgezahlt, über deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

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