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Bauverein: Erhöhung der Anzahl der Pflicht­anteile

Auf der Mitgliederversammlung des Bauverein Leer eG am 13.06.2024 steht eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung. Wir informieren Sie hier, warum die Anzahl der Pflichtanteile geändert werden soll und wie eine mögliche Ratenzahlung aussieht.

Der Bauverein Leer eG ist eine Genossenschaft, die mittlerweile auf eine 111-jährige Geschichte zurückblicken kann. Wer als Mieter eine der 1.675 Wohnungen bezieht, muss laut Satzung zwei Geschäftsanteile – als sogenannte Pflichtanteile – erwerben. Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 300,- EUR. Neben den Pflichtanteilen können auch weitere „freiwillige“ Geschäftsanteile – aktuell bis zu 50 Anteile – erworben werden. Alle Anteile bilden dann gemeinsam das Geschäfsguthaben des Mieters. Die Genossenschaft ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietverhältnis mit dem Geschäftsguthaben zu verrechnen. So erfüllen die Pflichtanteile eine Funktion, die einer Mietkaution ähnlich ist.

Neuregelung nach 33 Jahren

Die geltende Regelung zur Anzahl der Pflichtanteile stammt noch aus dem Jahre 1991, ist also bereits 33 Jahre alt. Eine Anpassung der Anzahl der Pflichtanteile für Mieter von derzeit zwei Anteile auf drei Anteile ist angesichts der in den letzten drei Jahrzehnten gestiegenen Mieten und Preise notwendig und ist im Interesse der Genossenschaft – und damit auch aller Mitglieder. Jedes Jahr, in dem die Anpassung nicht erfolgt, droht die Genossenschaft Gelder zu verlieren, wenn Mieter bei der Rückgabe der Wohnung ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Mietkaution statt Pflichtanteil?

Eine Umstellung auf Mietkautionen ist nicht ohne erhebliche Veränderungen möglich. Die Satzung des Bauverein Leer eG schreibt in §17 den Mitgliedern, denen eine Wohnung zur Nutzung überlassen wird, den Erwerb der Pflichtanteile vor. Sollte eine Mietkaution an die Stelle der Pflichtanteile treten, wäre eine Satzungsänderung erforderlich, die auf einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen zu beschließen ist. Vorher kann keine Mietkaution anstelle von Pflichtanteilen akzeptiert werden. Die Verwaltung von Mietkautionskonten ist sehr kostenaufwändig und wird von vielen Banken inzwischen abgelehnt. In solchen Fällen müssten Kautionsversicherungen abgeschlossen werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Regelung über Pflichtanteile für die Genossenschaft – und damit auch für alle Mitglieder der Genossenschaft – wertvoller, da die Geschäftsanteile als Eigenkapital gelten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Genossenschaft stärken. Eine Kautionsregelung in üblicher Höhe würde das Dreifache einer Monatsmiete als Kaution vorsehen. Für viele Wohnungen des Bauverein würde aufgrund der Miethöhen eine Kaution zu hinterlegen sein, die den Wert von drei Pflichtanteilen – also 900,- EUR – deutlich übersteigt. Daher sieht der Vorstand in einer Kautionsregelung unter dem Strich keine Vorteile für Mieter oder die Genossenschaft.

Auf Geschäftsguthaben wird Dividende gezahlt

Bei den sog. Pflichtanteilen handelt es sich um Geschäftsguthaben des Mieters am Bauverein, das nach Ende des Mietverhältnisses als sog. Auseinandersetzungsguthaben dem Mieter zurückgezahlt wird. Auch wird auf die Pflichtanteile eine jährliche Dividende ausgezahlt, über deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

Möglichkeit zur Ratenzahlung

Wer bereits Mieter beim Bauverein ist, hat bereits zwei Pflichtanteile eingezahlt. Kommt es zur Satzungsänderung, werden alle Mieter angeschrieben und um Einzahlung des dritten Pflichtanteils (300,- EUR) gebeten. Eine Ratenzahlung ist möglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine sofortige Einzahlung von 100,- EUR auf den Pflichtanteil und eine anschließende Ratenzahlung in monatlichen Raten von 50,- EUR zu beschließen.

Texte der Satzungsänderung

Nachfolgend finden Sie die Gegenüberstellung der bisherigen Regelung und die geplante Neufassung der betreffenden Abschnitte der Satzung.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Team des Bauverein Leer gerne zur Verfügung – telefonisch unter 0491-927760.

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