
Gefahr: Trampolin an Mehrfamilienhäusern
Trampoline zum Selbstaufbau sind seit Jahren ein beliebter Spaß für Groß und Klein. Leider aber ein technisches Spielgerät, dessen Nutzung durchaus gefährlich sein kann. Auf frei zugänglichen Flächen bei Mehrfamilienhäusern des Bauverein Leer ist das Aufstellen eines solchen Spielgerätes daher nicht zulässig.
Als Eigentümer und Vermieter ist der Bauverein Leer dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit auf seinen Grundstücken zu gewährleisten. Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Trampoline, das zeigt die Rechtsprechung der vergangenen Jahre, stellen ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko dar. Nicht sachgemäß gesicherte und gewartete Trampoline können eine Gefahr für spielende Kinder werden. Auch ist eine Sicherung der großflächigen Geräte bei Sturmlagen nicht gewährleistet.
Daher ist das Aufstellen eines Trampolins auf frei zugänglichen Flächen des Bauvereins Leer untersagt.
Symbolbild: ChatGPT
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