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Gefahr: Plansch­­becken an Mehr­­familien­­häusern

An heißen Sommertagen sind aufblasbare Planschbecken für Klein und manchmal auch Groß ein toller Spaß. Leider aber auch eine Gefahr für Kleinkinder und daher auf frei zugänglichen Flächen bei Mehrfamilienhäusern des Bauverein Leer nicht zulässig.

Als Vermieter ist der Bauverein Leer dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit auf seinen Grundstücken zu gewährleisten. Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Aufblasbare Planschbecken oder auch andere Behälter mit Wasser können für Kleinkinder eine tödliche Falle werden, selbst wenn sich nur wenig Wasser darin befindet. Gerät ein Kleinkind mit dem Gesicht unter Wasser, stellt es reflexhaft die Atmung ein und kann sich in der Regel selbst nicht aus der Lage befreien oder auf sich aufmerksam machen. Kleinkinder ertrinken lautlos.

Daher ist das Aufstellen eines Planschbeckens auf frei zugänglichen Flächen des Bauvereins Leer untersagt.

Bild: pixabay

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