
Dritter Pflichtanteil: Mieter erhalten Post
Der Bauverein Leer eG informiert am 29. Oktober in einem Schreiben die Mieter über die Einführung und Zahlung des dritten Pflichtanteils.
Die diesjährige Mitgliederversammlung hat die Einführung eines weiteren Pflichtanteils im Wert von 300,- EUR beschlossen. Mitglieder, die eine Wohnung nutzen, sind zum Erwerb von insgesamt drei Pflichtanteilen verpflichtet – bisher waren zwei Pflichtanteile vorgeschrieben.
Rückgabe bis 15. November
Der Bauverein schreibt nun alle Mieter, die noch einen weiteren Pflichtanteil erwerben müssen, an. Bis zum 15.11.2024 sind die Mieter gebeten, die Erkärung zum Erwerb des dritten Pflichtanteils – also eines weiteren Pflichtanteils – einzureichen. Die Zahlung kann per beiliegendem SEPA-Mandat bequem per Abbuchung erfolgen, oder auch per Überweisung. Ebenso liegt dem Schreiben eine neuer Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum dritten Pflichtanteil finden Sie unter diesem Link.
Telefonisch steht Ihnen Herr Holger Schlachter gerne für Fragen zur Verfügung (Tel. 0491-9277635)
Letzte Anpassung vor 33 Jahren
Pflichtanteile erfüllen in Wohnungsgenossenschaften die Funktion einer Mietkaution, da die Genossenschaft nach Ende des Mietverhältnisses diese mit Forderungen verrechnen kann. Die letzte Anpassung der Anzahl der Pflichtanteile fand vor 33 Jahren statt. Angesichts der seit damals gestiegenen Preise für Handwerksdienstleistungen und Material war die Anpassung dringend erforderlich und ist im Interesse aller Mitglieder der Genossenschaft.
Die aktuelle Satzung ist online auf der Website des Bauverein Leer eG einsehbar und unter diesem Link.