
Kurz erklärt: Räumpflichten in Herbst und Winter
Der Herbst ist da. In den nächsten Wochen kann das Laub zu rutschigen Gehwegen führen, später im Winter kann es zu Eis- und Schneeglätte kommen. Wer ist für die Räumung zuständig? Wann muss die Räumung erfolgen? Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wer befreit die Bürgersteige und die Zuwegungen zu den Häusern des Bauverein von Laub, Schnee oder Eis?
Grundsätzlich sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Gehwege von Laub zu befreien oder gegen Schnee- und Eisglätte zu sichern. Handelt es sich – wie beim Bauverein – um Gebäude mit Mietwohnungen, dann kann der Vermieter dem Mieter die Räumpflicht auferlegen. Beim Bauverein Leer eG ist das auch so. Allerdings beschränkt sich die Räumpflicht der Mieter auf die Zuwegung vom Bürgersteig zum Gebäude. Die Bürgersteige werde vom Gärtner-Team des Bauverein Leer eG freigeräumt. Die Kosten fließen später in die Betriebskostenabrechnung und werden so von den Mietern getragen.
Wer regelt, welcher Mieter wann räumen muss?
Die Mieterinnen und Mieter des jeweiligen Hauseingangs regeln das untereinander. Der Bauverein setzt also auf das Miteinander in den jeweiligen Hauseingängen.
Zu welchen Uhrzeiten muss die Räumung erfolgen?
Im Landkreis Leer ist das in den jeweiligen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Reinigung werktags – also von Montag bis Samstag – ab 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr zu erfolgen hat. Die Sicherungsmaßnahmen sind im Rahmen dieser Zeiten so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Darf mit Salz gestreut werden?
Solange mit abstumpfenden Mitteln die Glätte beseitigt werden kann, sollte kein Streusalz verwendet werden.
Bis zu welcher Breite muss geräumt werden?
Die Räumung soll auf einer Breite von 1,50 m erfolgen.
Kontrollieren die Gemeinden, ob die Winterdienst-Pflichten erfüllt werden?
Ja. Die Stadt Leer teilt z.B. mit, dass das in Form von Stichproben passiert. Zusätzlich gehen in Leer Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch entsprechenden Hinweisen nach.
Seien Sie gute Nachbarn und achten Sie aufeinander – Sicherheit geht vor!
Wir bitten unsere Mieterinnen und Mieter im Sinne einer guten Nachbarschaft gemeinsam in den Herbst- und Wintermonaten darauf zu achten, dass die Gehwege sicher zu benutzen sind – und im Zweifelsfall gerne selbst einmal kurzfristig den Besen zu schwingen, um Gefahrenstellen zügig zu beseitigen. Unser fleißiges Gärtner-Team hat die Lage im Blick und wird auch in diesem Jahr für sichere Gehwege sorgen.
Aber der Winter fordert uns nicht nur in Sachen Verkehrssicherheit. Achten Sie bitte auch auf Nachbarn, die bei den Straßen- und Witterungsverhältnissen auf Hilfe bei Boten- oder Einkaufsgängen angewiesen sein könnten.
Schauen Sie sich dazu gerne diesen Beitrag zum Thema „Sicher wohnen: Gemeinsam den Winter meistern.“ an.
Bild: copilot – KI-generiert
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