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Kurz erklärt: Was zu tun ist, vor Rück­gabe einer Miet­wohnung

Hat ein Mieter seine Wohnung beim Bauverein Leer eG gekündigt, kommt eine Reihe von Aufgaben auf den Mieter zu. In diesem Beitrag wollen wir darüber informieren.

Der erste Schritt: die Kündigung durch den Mieter

Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kann ein Mieter seine Wohnung beim Bauverein Leer eG kündigen. Nach Eingang einer Kündigung durch den Mieter, wird durch die Vermietungsabteilung die Kündigungsfrist geprüft, der korrekte Kündigungstermin bestätigt und mit dem Mieter ein zeitnaher Termin zu einer Vorbesichtigung vereinbart.

Die Vorbesichtigung

Durchschnittlich bleiben die Mieter des Bauverein Leer eG für 11,5 Jahre in Ihren Wohnungen. Klar, dass nach einer solch langen Zeit in der Wohnung Schäden entstehen oder z.B. montierte Regale oder – nach Genehmigung durch den Vermieter – Einbauten vorhanden sind. Ebenso klar ist, dass der Vermieter für den durch die ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung entstandenen Instandhaltungsaufwand verantwortlich ist und diesen auch auf eigene Kosten beseitigen muss.

Ziel der Vorbesichtigung ist es, festzustellen, was an Instandhaltungs- und/oder Modernisierungsaufwand auf den Bauverein als Vermieter zukommt, und welche Arbeiten der Mieter selbst noch zu erledigen hat, damit die Wohnung ordnungsgemäß an die Genossenschaft zurückgegeben werden kann.

Gemeinsam besichtigen Mitarbeiter des Bauverein und der Mieter alle genutzten Räume. In einem Protokoll wird anschließend festgehalten, welche Arbeiten anstehen – und auch welche Arbeiten der Mieter selbst noch bis zur Rückgabe der Wohnung erledigen muss.

Damit für beide Seiten möglichst viel Vorbereitungszeit bleibt, versucht die Vermietungsabteilung nach Eingang der Kündigung einen zeitnahen Termin zur Vorbesichtigung mit dem Mieter zu vereinbaren. Das hilft dem Mieter und auch dem Bauverein bei der Planung und Durchführung der noch durchzuführenden Arbeiten.

Der Mieter erhält nach der Vorbesichtigung die Liste der besprochenen noch zu durchführenden Arbeiten schriftlich mitgeteilt.

Die Zeit bis zu Rückgabe der Wohnung

Auf Seiten des Bauverein wird nach der Vorbesichtigung geplant, welche Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach Rückgabe der Wohnung durch den Bauverein vorgenommen werden müssen. Unter anderem werden die Kosten kalkuliert und Handwerksfirmen angefragt und beauftragt.

Der Mieter muss seinerseits bis zur Rückgabe der Wohnung alle noch durchzuführenden Arbeiten rechtzeitig einplanen und durchführen. Zu typischen Arbeiten zählen z. B.

  • die Entfernung von Haken, Regalen
  • die Beseitigung von Kleberesten an Fenstern und Türen
  • die Entfernung von Deckenleuchten, selbst eingebauten Spiegelschränken oder Handtuchhaltern
  • die Ausbesserung von Dübel- und Bohrlöchern
  • die Entfernung von Bodenbelägen, Teppichböden oder Gardinenleisten

Auch die Reinigung der Mietwohnung ist Aufgabe des Mieters. Die genaue Auflistung erhalten die Mieter schriftlich nach der Vorbesichtigung vom Bauverein mitgeteilt. Um Stress kurz vorm Umzug zu vermeiden, sollten Mieter die Arbeiten frühzeitig einplanen und vornehmen.

Sind Schäden an der Einrichtung vorhanden, die durch den Mieter entstanden sind, müssen diese behoben werden – unter Umständen sind die Kosten durch die Haftpflichtversicherung des Mieters gedeckt. Auch um die Beseitigung dieser Schäden muss sich der Mieter kümmern.

Wichtig: die Abmeldung beim Energieversorger nimmt das Team der Vermietungsabteilung für die Mieter vor. Der Mieter sollte die Abmeldung keinesfalls selbst vornehmen, damit unnötiger Verwaltungsaufwand bei der Betriebskostenabrechnung vermieden wird.

Erfolgreiche Rückgabe der Wohnung: der Idealfall

Die Vermietungsabteilung des Bauverein Leer eG vereinbart mit dem ausziehenden Mieter einen Termin zur Wohnungsabnahme. Gemeinsam mit dem Mieter werden wieder alle genutzten Räume besichtigt und die Liste der durchzuführenden Arbeiten kontrolliert. Zählerstände werden festgehalten und die Schlüssel vollzählig an den Vermieter zurückgegeben. Sind alle Arbeiten durchgeführt, die Wohnung gereinigt und alle offenen Fragen geklärt, erfolgt die Rücknahme der Wohnung durch den Bauverein.

Rückgabe der Wohnung: der Problemfall

Leider sind Idealfälle im wahren Leben selten. Sollten bei der Endabnahme

  • Mängel auftreten, die bei der Vorabnahme nicht erkennbar waren und vom Mieter zu vertreten sind
  • oder die im Vorbesichtigungsprotokoll aufgelisteten durchzuführenden Arbeiten nicht oder nicht vollständig durchgeführt worden sein

beauftragt der Bauverein unverzüglich und ohne eine Nachfristsetzung alle erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung dieser Mängel bei Fachfirmen und berechnet dem Mieter die daraus entstehenden Kosten weiter. Der Mieter erhält keine Nachfrist, um die Schäden selbst zu beheben. Hintergrund ist, dass die Wohnungen möglichst kurzfristig wieder in die Vermietung gehen sollen, um weiteren finanziellen Schaden von der Genossenschaft abzuwenden und den Satzungszweck zu erfüllen: guten und sicheren Wohnraum für die Mitglieder der Genossenschaft anzubieten.

Bei Fragen – gerne fragen!

Das Team der Vermietungsabteilung steht für Fragen rund um das Thema Wohnungsrückgabe gerne zur Verfügung unter Tel. 0491-927760. Sie können auch gerne telefonisch einen persönlichen Beratungstermin in einer unserer Geschäftsstellen (Evenburgallee 51 oder Edzardstr. 62 in Leer) vereinbaren.

Bild: pixabay

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