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Kurz erklärt: Mythen­check zum Wohnungs­schlüssel

Viele Menschen haben eine ungefähre Vorstellung davon, welche Rechte und Pflichten sie in Bezug auf Wohnungsschlüssel haben. Doch stimmen diese Annahmen immer? Wir werfen einen Blick auf einige verbreitete Meinungen – und klären, was tatsächlich gilt.

Zum Nachmachen eines Schlüssels ist eine Genehmigung durch den Vermieter nicht erforderlich, allerdings muss der Vermieter informiert werden. Beim Auszug sind alle Original- und nachgemachten Schlüssel zurückzugeben.

Vermieter dürfen keine Schlüssel behalten, auch nicht für Notfälle. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters darf ein Reserveschlüssel beim Vermieter verbleiben. Die Wohnung darf der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters betreten.

Mieter sind nicht verpflichtet, dem Vermieter während eines Urlaubs einen Schlüssel zu überlassen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass im Notfall Zugang zur Wohnung möglich ist, etwa über eine Vertrauensperson mit einem Schlüssel.

Mieter dürfen selbst entscheiden, wem sie einen Schlüssel überlassen. Verwandte, Freunde oder Bekannte kommen gleichermaßen infrage.

Verfügt ein Mehrfamilienhaus über eine Schließanlage, kann der Verlust eines Schlüssels teuer werden. Die Kosten können schnell mehrere Hundert Euro übersteigen, wenn entsprechende Änderungen an der Schließanlage bzw. Neuinstallationen notwendig werden. Wir empfehlen Mietern in Häuser mit einer Schließanlage daher dringend, sich gegen die Schäden durch Schlüsselverlust zu versichern. Das geht meist im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie dazu gerne Ihre Versicherung an.

Mieter haben klare Rechte in Bezug auf Wohnungsschlüssel, aber auch gewisse Pflichten, insbesondere beim Auszug oder im Hinblick auf die Information des Vermieters. Wer sich gut informiert, vermeidet Missverständnisse und unnötige Konflikte.

Bild: Pixabay

Information, Kurz erklärt, Ratgeber Wohnen, Sicherheit, Versicherung