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Feiern und Lärm: Was geht – was geht nicht

Gute Nachbarschaft lebt vom Miteinander. Dazu gehört vor allem miteinander sprechen – zum Beispiel, wenn es mal etwas lauter wird, weil es in der Wohnung was zu feiern gibt.

In Mehrfamilienhäusern feiern die Nachbarn meistens mit – gewollt oder ungewollt. Denn der Lärm wirkt sich auch immer auf die Nachbarn aus.

Wie ist eigentlich die Rechtslage?

Einen rechtlichen Anspruch auf 1-2 Tage im Jahr, an denen es etwas lauter werden darf, gibt es nicht. Auch wenn das eine weitverbreitete Ansicht ist. Vielmehr gilt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. In der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 22 Uhr bis 6 Uhr (Nachruhe) gilt besondere Rücksichtnahme; jeder ruhestörende Lärm hat zu unterbleiben. Fernsehgeräte, Radios, Stereoanlagen, Musikinstrumente usw. dürfen grundsätzlich nur mit Zimmerlautstärke betrieben bzw. gespielt werden.

Laute Hauswirtschafts- und Handwerksarbeiten sowie alle anderen Betätigungen mit starken Geräuschen sollen montags bis samstags zwischen 8 und 13 Uhr und zwischen 15 und 20 Uhr verrichtet werden. An Sonn- und Feiertagen ist auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner bzw. auf den Feiertagscharakter besonders Rücksicht zu nehmen.

Also darf es nie einmal lauter werden?

Miteinander sprechen hilft. Familienfeiern und unbedingt notwendige Reparaturarbeiten, die in den genannten Ruhezeiten mit lauten Geräuschen verbunden sind, sollten den Hausbewohnern rechtzeitig mitgeteilt werden. Gemachte Zusagen wie „ab 24 Uhr machen wir die Musik aus“ sollten den Nachbarn gegenüber unbedingt eingehalten werden. Das schafft Vertrauen und Akzeptanz – das hilft bei der nächsten Feier bestimmt.

Silvester – da gibt es bestimmt eine Ausnahme?

Durch den Silvesterlärm, der in der Umgebung des eigenen Mietshauses herrscht, ist es schwierig, die Einhaltung der Nachruhe ab 22 Uhr von den eigenen Nachbarn einzufordern. Der Deutsche Mieterbund spricht in diesem Zusammenhang selbst von der „erweiterten Toleranzgrenze“, die an Silvester gelte. Ungebremstes Lärmen und Feiern ist allerdings damit nicht gemeint. Auch hier sollten man den Nachbarn vorher Bescheid sagen.

Sicherheit geht vor – immer!

Aber leider ist an Silvester nicht nur der Lärm ein Problem. Sicherheit geht immer vor – erst recht beim Feuerwerk. Beim Zünden von Feuerwerk ist streng darauf zu achten, keine Personen oder Gegenstände zu gefährden. Raketen dürfen nicht auf Personen oder Gebäude gerichtet werden. Es ist schon vorgekommen, dass durch schwelende Reste von Feuerwerkskörpern erst am nächsten Tag ein Feuer ausgebrochen ist.

An Silvester sollten Fenster und Balkontüren stets geschlossen gehalten werden und es sollten sich keine brennbaren Gegenstände auf den Balkonen befinden.

Fazit: respektvolles Miteinander schafft gute Nachbarschaft. Und die hält auch mal eine Feier aus. Weitere Tipps zum Thema Nachbarschaft haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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