Skip to main content

Kurz erklärt: Wohngeld – informieren lohnt sich

Rund eine Million Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld – aber mehr als die Hälfte scheuen sich einen Antrag zu stellen. Unbegründet, denn Wohngeld soll gerade Menschen mit geringerem Einkommen einen finanziellen Spielraum bieten. Wie das funktioniert, beschreiben wir Ihnen in diesem Beitrag.

Vielleicht gehören ja auch Sie zu den Berechtigten, oder jemand in Ihrem Bekanntenkreis. Immerhin gibt es seit diesem Jahr größere Chancen auf Mietunterstützung, denn zum 1. Januar ist eine weitere Verbesserung in Kraft getreten, in dem das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung von Mieten, Energiekosten und Einkommen angepasst wurde… und dieses Verhältnis ist ja bekanntlich häufig im Ungleichgewicht. Im Schnitt sind es übrigens rund 150 Euro, die der Staat zur Miete zuschießt.

Ein Antrag könnte sich also durchaus lohnen.

Die wichtigsten Fakten dazu hier auf einen Blick:

Wer kann Wohngeld beantragen?

  • Mieter einer Wohnung, auch als Untermieter
  • Eigentümer an selbst genutztem Wohnraum
  • Nutzer einer genossenschaftlichen Wohnung
  • Personen, die im eigenen Haus mit mindestens zwei Wohnungen wohnen
  • Heimbewohner, Pflegebedürftige oder Behinderte.

Unter welchen Voraussetzungen wird der Wohngeldantrag abgelehnt?

Da dieser staatliche Zuschuss nur wirklich Bedürftigen zukommen soll, gibt es strenge Ausschlusskriterien. Wohngeld hängt vor allem von der monatlichen Belastung (also der Miete oder den Kosten des Eigenheims), von der Höhe des Einkommens und von der Anzahl der Personen ab, die im gemeinsamen Haushalt leben. Zu einem Haushalt gehören

  • Ehegatten und auch gleichgeschlechtliche Partner, so lange sie
    nicht getrennt leben
  • Partner in eheähnlichen Verhältnissen, wenn sie füreinander wirtschaftlich einstehen
  • Verwandte ersten, zweiten oder dritten Grades
  • Pflegekinder und Pflegeelternteile.

Pro Haushalt wird allerdings nur ein Wohngeldantrag gestattet.

Wie hoch ist diese Unterstützung?

Drei Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngeldes: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Einkommen sowie die Höhe der Miete und die damit verbundene Mietstufe der Gemeinde, in der der Antragsteller wohnt.

Welche Dokumente braucht man?

  • Aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Bescheide über Pflegegeld
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Mietvertrag
  • Nachweise Lebensversicherung
  • Nachweise über Unterhalt
  • Nachweise über Vermögen
  • Rentenbescheide
  • Schulbescheinigung
  • Schwerbehindertenausweis

Gibt es ein Informationsblatt dazu?

Ja, Sie finden den Flyer der Bundesregierung zum „Wohngeld plus“ unter diesem Link.

Wo kann ich den Antrag auf Wohngeld stellen?

Stadt Leer
Wohngeldstelle
Rathausstraße 1
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 97 82 235
Telefon: 0491 97 82 207
Telefon: 0491 97 82 249

Landkreis Leer
Kreisverwaltung
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 926-0 (Zentrale)
Fax: 0491 926-1388 (Zentrale)

Amt für Teilhabe und Soziales
Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 926-0
Fax: 0491 926-1571

Weitere Tipps für Mieter des Bauverein Leer finden Sie hier.

Finanzen, Kurz erklärt, Miete, Ratgeber, Wohngeld