
Landkreis: Leinenpflicht ab April
Der Landkreis Leer bittet alle Hundehalter, das Anleingebot während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli zu beachten. In dieser Zeit werden Wälder, Wiesen, Parks und Grünanlagen zur Kinderstube für viele wild lebende Tiere.
Warum ist die Leinenpflicht so wichtig? Freilaufende oder stöbernde Hunde können für Jungtiere zur tödlichen Gefahr werden. Wildtiere stellen bei Störungen häufig die Versorgung ihres Nachwuchses ein, was deren Überleben gefährdet. Selbst das weite Entfernen eines Hundes vom Weg kann bereits zu einer erheblichen Stressreaktion führen.
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) legt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli fest. § 33 NWaldLG verpflichtet Personen in diesem Zeitraum dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern und nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat. Ein Beispiel hierfür ist der Evenburgpark, in dem Hunde ganzjährig anzuleinen sind.
Zudem besteht in vielen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, wie im LSG Rheiderland, eine ganzjährige Leinenpflicht. Einige Schutzgebiete, z. B. das Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd, sind sogar komplett für den Zutritt gesperrt. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ausnahmen gelten nur für Hunde im Einsatz für die Jagd, Rettung oder Polizei.
Bitte helfen Sie mit, die heimische Tierwelt zu schützen, und halten Sie Ihren Hund in der Brutzeit an der Leine. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Weitere Informationen zu Schutzgebieten und Verordnungen finden Sie auf der Website des Landkreises Leer unter Schutzgebiete im Landkreis Leer / Landkreis Leer .
Quelle: Landkreis Leer, Bild: Pixaby
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