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Erdgas: wie die Soforthilfe für Dezember funktioniert

Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) eine Regelung getroffen, die Kunden, die leitungsgebundenes Erdgas beziehen, eine finanzielle Entlastung bringen soll. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Die wichtigsten Fragen unser Mieter dazu beantworten wir hier.

Ich bin Mieter in einem Eingang, der an eine Sammelheizungsanlage angeschlossen ist. Wie funktioniert hier die Soforthilfe?

Der Bauverein Leer betreibt in Ihrem Eingang die Heizungsanlage und bezieht dafür Erdgas von der EWE. Die EWE wird die Abschlagszahlung für diese Entnahmestelle im Dezember nicht einziehen. Der Bauverein sendet Ihnen im Dezember ein Informationsschreiben. In diesem Schreiben informiert der Bauverein Sie über die Höhe des Dezember-Abschlages für die Gas-Entnahmestelle am Gebäude. Dieser Abschlag wird von der Bundesregierung übernommen.

Sie erhalten allerdings keine Auszahlung im Dezember, sondern einen Entlastungsbetrag mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 im Jahre 2023 gutgeschrieben. Diesen tatsächlichen Entlastungsbetrag, der anhand einer Formel, die das Gesetz vorgibt, errechnet wird, teilt der Bauverein Ihnen mit der anstehenden Betriebskostenabrechnung mit.

Ich bin Mieter und nutze eine Gas-Etagenheizung. Mein Erdgas beziehe ich direkt von einem Energieversorgungsunternehmen. Wie funktioniert die Soforthilfe in meinem Fall?

Ihr Versorger wird sich dazu direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Manche Versorger haben dazu auf ihren Internetseiten Informationen bereit gestellt. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versorger.

Gerne steht Ihnen das Team der Betriebskostenabrechnung unter Tel. 0491-927760 für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat ein Merkblatt zur Dezember-Hilfe veröffentlicht, das Sie unter diesem Link finden.